@ Service Aktuell
Das fünfte Rad fährt mit:
Wer denkt vor der Reise mit dem Auto schon an das Reserverad? Während der genaue Blick auf die Reifen vor der großen Fahrt für die meisten Autofahrer selbstverständlich ist, wird das fünfte Rad dabei oft vergessen. Auch wenn der Kopf voll ist mit Urlaubsplanung, darf der Ersatzpneu indes nicht zu kurz kommen. Sollte auf der Fahrt zum Ferienort wirklich der Fall der Fälle eintreten, muss der Reservereifen fit sein und großen Belastungen standhalten. Schließlich stehen Autobahnfahrten bevor und Insassen wie Gepäck bedeuten ein ordentliches Gewicht. Die Reifenexperten in den Kfz-Meisterbetrieben haben jetzt mit Blick auf die Urlaubsreisewelle Tipps zusammengestellt
Der Luftdruck des Reservereifens sollte bei jeder Kontrolle der Reifen mitgeprüft werden - mindestens alle vier Wochen. Dabei ist das Ventil des Reserverades auf Verschmutzung zu untersuchen. Bei Urlaubszuladung den Luftdruck laut Betriebsanleitung um 0,2 bis 0,4 Bar erhöhen, da die Reifen bei voller Beladung auf schnellen Autobahnetappen am stärksten beansprucht werden - das spart zudem Sprit. Alle Räder, inklusive Reserverad, sollten zudem noch ausreichend Profil aufweisen. Ob die nötige Profiltiefe von drei Millimeter noch vorhanden ist, lässt sich mit einem einfachen Trick überprüfen. Steckt man eine Euromünze in das Profil und der goldenen Rand ist sichtbar, wird ein neuer Satz Reifen fällig.
Handelt es sich beim Notfallpneu vielleicht noch um die "Erstlingsausstattung", die seit Jahren im Kofferraum schlummert? Nicht benutzte Reifen altern schneller, sie neigen eher zu Rissen und Druckverlust. Denn in ruhendem Zustand können die Alterungsschutzmittel im Reifeninneren ihre Wirkung kaum entfalten. Das hat zur Folge, dass die Gummimischung einen Teil ihrer Fähigkeit verliert und die Reifen, besonders auf nasser Fahrbahn, deutlich schlechtere Fahreigenschaften aufweisen. Selbst wenn er noch tadellos aussieht und hohes Restprofil hat, gilt deshalb für den Reservereifen. Ist er über sechs Jahre alt, sollte er vom Fachmann untersucht werden.
Kfz-Betriebe leisten jetzt Rechtsdienste:
Kfz-Betriebe dürfen ihren Kunden ab sofort allgemeine Rechtsauskünfte in der Unfallschadenabwicklung geben. Seit dem 1. Juli 2008 gilt nämlich das neue Rechtsdienstleistungsgesetz. Damit würden Grauzonen beseitigt, die für Kfz-Betriebe bisher Fallstricke bei der Unfallschadenabwicklung darstellten, erklärte Ulrich Dilchert, Geschäftsführer im Deutschen Kfz-Gewerbe. Das neue Gesetz erleichtere auch die Unfallschadenabwicklung zwischen Werkstatt und Versicherung.
Rechtsdienstleistungen, die so genannte Nebenleistungen darstellen, seien für alle unternehmerisch tätigen Personen jetzt zulässig. Für die Kfz-Betriebe bedeute dies, dass der Kunde bei der Auftragsannahme für einen Unfallschaden über seine Rechte informiert werden dürfe. Bisher habe die Werkstatt zudem bei einer Sicherungsabtretung zunächst den Kunden in Anspruch nehmen müssen, ehe sie gegen die zahlungspflichtige Versicherung vorgehen konnte. Künftig könne die Werkstatt unmittelbar an die Versicherung herantreten, es darf eine Abtretung erfüllungshalber vereinbart werden.
"Unsere Unternehmen wollen und werden nicht den Anwalt ersetzen," betonte Dilchert. Für das Kfz-Gewerbe sei es aber von großer Bedeutung, dass es ab dem 1. Juli größere Rechtssicherheit bei der Abwicklung der einfach gelagerten Sachschäden gäbe.
Studie entlarvt Tempo 30-Zone:

Köln.:
Sicherheit ja, Umweltschutz nein. Auf diesen Nenner lässt sich eine Studie der britischen Verkehrssicherheitsorganisation AA (Automobile Association) bringen. Der Verbrauch steige in solchen Bereichen um zehn Prozent an, weil moderne Fahrzeuge - so die britischen Experten - derart konzipiert seien, dass sie bei höheren Geschwindigkeiten am effizientesten führen. Noch dramatischer zu Ungunsten der Umwelt sei das Ergebnis, wie jetzt ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes mitteilte, bei Temposchwellen. Der Verbrauch verdoppele sich der Studie zufolge von 4,9 Liter auf nahezu neun Liter. Ursache sei das ständige Abbremsen und Beschleunigen.
Mehr Schutz für Autokauf im Internet:

Die Initiative "Sicherer Autokauf im Internet", die auch vom Deutschen Kfz-Gewerbe gefördert wird, erhält Unterstützung von behördlicher Seite. Ab sofort engagiert sich die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes als neuer Partner für mehr Sicherheit auf Internet-Fahrzeugmärkten. Künftig können Nutzer bei Betrugsverdacht direkt über ein Online-Formular Anzeige erstatten. Sie gelangen über einen Link auf die Website der Polizeilichen Kriminalprävention (www.polizei-beratung.de).
Ziel der gemeinsamen Initiative mit ADAC, AutoScout 24 und mobile.de ist es, Nutzer von Online-Autobörsen für Sicherheitsfragen rund um den Autokauf im Netz zu sensibilisieren, umfassend zu informieren und konkrete Hilfestellung zu geben. Das Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe empfiehlt, beim Kauf die besonderen "Spielregeln im Netz" einzuhalten und auf das Zeichen des Kfz-Gewerbes zu achten.
ZDK begrüßt Stopp der Biosprit-Pläne:

Bonn. Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe begrüßt die Entscheidung des Bundesumweltministers Sigmar Gabriel, die Biosprit-Pläne zurückzuziehen. Auf einer Pressekonferenz will Gabriel am heutigen Vormittag seine Entscheidung offiziell bekannt geben, dass es keine Verordnung zur Erhöhung des Bioethanolanteil im Benzin von fünf auf zehn Prozent ab 2009 geben wird. "Wir fühlen uns in unserer Forderung nach einer verbraucherfreundlichen Lösung bestätigt", erklärte ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes.
Die wirtschaftliche Sicherheit der Autofahrer sei wichtiger, als zweifelhafte umweltpolitische Erfolge zu erzielen. Da viele ältere Autos für die höhere Beimischung nicht geeignet seien, könnten die Besitzer im Fall der ursprünglich geplanten Ethanol-Beimischung dann nicht mehr Normal- oder Super-Benzin tanken, sondern müssten auf teures Super plus umsteigen. Dies würde vor allem diejenigen belasten, die ohnehin Schwierigkeiten bei der Finanzierung der individuellen Mobilität hätten.
Beleuchtung bleibt des Autofahrer Stiefkind!:

Nach wie vor führen Defekte an der Beleuchtung die Pkw-Mängelstatistik an. Während die Quote der erheblichen Mängel im aktuellen TÜV-Report insgesamt von 18,2 auf 15,7 Prozent zurückgegangen ist, bewegen sich die Licht-Mängel weiterhin auf hohem Niveau. Mehr als jeder vierte aller in der Hauptuntersuchung (HU) geprüften Fahrzeuge im Alter von zehn bis elf Jahren weist demnach Mängel an der Beleuchtung auf. Ein Sprecher des Deutschen Kfz-Gewerbes nahm dieses Ergebnis zum Anlass, an alle Autofahrer zu appellieren, verstärkt auf eine intakte Beleuchtung zu achten.
Dabei zeige die HU-Auswertung nur einen Ausschnitt, hieß es weiter. Grund. Viele Autofahrer ließen ihr Fahrzeug in einem Kfz-Meisterbetrieb "HU-fertig" vorbereiten, bevor der Prüfingenieur ein Auge darauf werfe. Der jährliche "Licht-Test" im Oktober bringe dagegen die ganze Wahrheit ans Licht. Auf den Pkw-Bestand hochgerechnet, seien bei einer Mängelquote von 35,4 Prozent im Jahr 2007 rund 16 Millionen Fahrzeuge betroffen. Dabei fielen die im Rahmen der HU als "erhebliche Mängel" klassifizierten Defekte genauso ins Gewicht wir die so genannten "geringen Mängel". Ein geringer Mangel liege vor, wenn etwa ein Fern-, Schluss- oder Bremslicht den Dienst versage oder die Nebelscheinwerfer nicht leuchten. Trotz beeinträchtigter Sicherheit erhalte der Autofahrer in diesen Fällen eine HU-Plakette unter der Maßgabe, den Mangel innerhalb von vier Wochen zu beheben.
Der Verbandssprecher empfehle, umgehend eine Fachwerkstatt aufzusuchen, wenn die Leuchten nicht ordnungsgemäß arbeiten. Denn nicht nur in der dunklen Jahreszeit sei einwandfrei funktionierendes Autolicht ein absolutes Sicherheits-Muss. Wer die HU in einem Meisterbetrieb der Kfz-Innung durchführen lasse, könne einen weiteren Werkstatttermin vermeiden. Sollte die HU ergeben, dass das Fahrzeug technische Mängel hat, könnten diese direkt vom Kfz-Meisterbetrieb behoben werden und noch am gleichen Tag die HU-Plakette vergeben werden.
Weitere Informationen zur Licht-Test-Mängelstatistik stehen unter www.licht-test.de
Der "HEISSE DRAHT" zu Umweltzonen und Filtern:
Wer darf in die Umweltzonen einfahren? Welche Schadstoffgruppen gibt es? Wird mein Diesel mit einem Rußfilter -umweltzonentauglich-? Was tun, wenn die Werkstatt einen unzureichend funktionierenden Filter nicht ersetzen kann? - Mit Einrichtung der ersten Umweltzonen bestehen weiterhin große Informationslücken auf Seiten der Autofahrer. Am 24. Januar kommen daher Experten aus Kfz-Gewerbe, Industrie und Umweltverbänden zusammen und beantworten unter der kostenfreien Telefonnummer 0 800 - 5 33 22 11 Fragen rund um die Themen Fahrverbote, Umweltplaketten und Rußfilter.
Das Thema sei aktueller denn je, denn zahlreiche Städte machten dieses Jahr Ernst. Den Vorreiter-Städten Berlin, Hannover und Köln folgten nach Angaben des Sprechers bereits am 1. März acht Kommunen in Baden-Württemberg, darunter Stuttgart, Mannheim und Tübingen. Frankfurt/Main werde voraussichtlich im Sommer nur noch Autos mit Umweltplakette in die Innenstadt lassen. Düsseldorf und die Ruhrgebiets-Städte wollen folgen. Wer mit seinem Wagen auch dann in die City fahren möchte, sollte sich schnellstens in einem für die Abgasuntersuchung anerkannten Kfz-Meisterbetrieb um eine passende Umweltplakette kümmern. Dort könnten auch Dieselfahrzeuge mit Rußpartikelfiltern nachgerüstet werden. Nach dem von "Vater Staat" mit 330 Euro geförderten Einbau erhielten sie das passende Umweltzeichen.




